A.TR oder EUR.1: Welcher Nachweis gilt für die Türkei?

Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR bescheinigt nicht den Ursprung, sondern die Freiverkehrseigenschaft einer Ware in der Zollunion EU–Türkei; sie gilt für gewerbliche Waren und ist innerhalb von vier Monaten nach Ausstellung vorzulegen (Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/2006). Für Agrarerzeugnisse – in der amtlichen Warenliste genannte Positionen der Kapitel 1 bis 24 sowie 3502, 4501, 5301 und 5302 – und für EGKS-Waren aus den Kapiteln 26, 27, 72 und 73 ist die A.TR ausgeschlossen; hier ist der Präferenzursprung mit einer EUR.1 oder einer Ursprungserklärung nachzuweisen. Antidumping- und andere handelspolitische Maßnahmen richten sich weiterhin nach dem Ursprung der Ware und werden durch eine A.TR nicht ausgeschlossen (Art. 4 Abs. 2 desselben Beschlusses).

Quelle: Generalzolldirektion (Zoll online) · EUR-Lex · Europäische Kommission, GD TAXUD · Access2Markets, Europäische Kommission. Daten zuletzt aktualisiert: .

A.TR oder EUR.1 – welcher Nachweis gilt für Ihre Sendung?

Zwei Papiere – welche Frage beantwortet welches?

Welche Ware nimmt welchen Zweig?

Worin unterscheiden sich A.TR und EUR.1 Merkmal für Merkmal?

Was bescheinigt die A.TR – und was nicht?

Wie wird die A.TR ausgestellt – und was gilt bei Irrtum oder Verlust?

Wann gilt der Freiverkehr auch ohne A.TR?

Was gilt seit dem 8. Juli 2024 für die elektronische A.TR?

Was bescheinigt die EUR.1 – und was nicht?

Ursprungserklärung oder förmliche EUR.1 – was reicht wann?

Was ändern die revidierten PEM-Regeln seit dem 1. Januar 2025?

In welchen fünf Schritten kommen Sie zum richtigen Nachweis?

Welche sieben Fehler kosten am häufigsten die Präferenz?

Quelle

Häufig gestellte Fragen

Ist die A.TR ein Ursprungsnachweis?

Nein. Die A.TR bescheinigt allein die Freiverkehrseigenschaft, also den zollrechtlichen Status der Ware im Ausfuhrland. Die Bundeszollverwaltung bezeichnet dies als Freiverkehrspräferenz im Unterschied zur Ursprungspräferenz. Wo die Ware hergestellt wurde, geht aus einer A.TR nicht hervor.

Wie lange ist eine A.TR gültig?

Sie ist nach Art. 8 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/2006 innerhalb von vier Monaten ab dem Ausstellungsdatum bei der Zollstelle des Einfuhrlandes vorzulegen. Nach Fristablauf ist eine Annahme nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich oder wenn die Waren vor Fristablauf gestellt wurden (Art. 8 Abs. 2 und 3).

Für welche Waren brauche ich statt der A.TR eine EUR.1?

Für Agrarerzeugnisse – in der amtlichen Warenliste genannte Positionen aus den Kapiteln 1 bis 24 sowie 3502, 4501, 5301 und 5302 – und für EGKS-Waren, also bestimmte Waren der Kapitel 26, 27, 72 und 73. Diese Warengruppen sind von der Zollunion ausgenommen und laufen über eigene Präferenzabkommen.

Schützt eine A.TR vor Antidumpingzoll?

Nein. Nach Art. 4 Abs. 2 des Beschlusses Nr. 1/2006 bleiben die handelspolitischen Maßnahmen nach Art. 12 des Grundbeschlusses anwendbar. Antidumping- und Ausgleichszölle knüpfen an den Ursprung der Ware an, nicht an ihre Überführung in den freien Verkehr in der Türkei.

Wird eine elektronisch ausgestellte A.TR ohne Unterschrift akzeptiert?

Ja. Nach Mitteilung der Europäischen Kommission akzeptieren die EU-Mitgliedstaaten seit dem 8. Juli 2024 A.TR-Bescheinigungen, die von den zuständigen türkischen Behörden elektronisch ausgestellt wurden, einen QR-Code tragen und keine handschriftliche Unterschrift aufweisen. Die Echtheit wird über einen Link geprüft, der mit https://mdc.gtb.gov.tr beginnt.

Bis zu welchem Wert genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung?

Bis zu einem Sendungswert von 6.000 EUR kann jeder Ausführer die Erklärung abgeben. Oberhalb dieser Grenze ist eine zollamtliche Bewilligung als Ermächtigter Ausführer erforderlich; damit entfällt die Wertgrenze.

Hat sich die Gültigkeitsdauer der EUR.1 geändert?

Ja. Nach den revidierten PEM-Ursprungsregeln, die am 1. Januar 2025 in Kraft getreten sind, ist der Ursprungsnachweis zehn Monate ab Ausstellung gültig statt bisher vier Monate. Ab dem 1. Januar 2026 gilt grundsätzlich nur noch das revidierte Übereinkommen.

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