Fiskalvertretung in Deutschland: wann sie zulässig ist
Die Fiskalvertretung nach § 22a UStG ist in Deutschland nur möglich, wenn der ausländische Unternehmer im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuer abziehen kann – ein einziger steuerpflichtiger Inlandsumsatz schließt sie aus und erzwingt eine eigene Registrierung. Anders als in vielen EU-Staaten ist die Bestellung freiwillig, und mehrere Fiskalvertreter sind zulässig. Befugt sind neben Steuerberatern und Rechtsanwälten auch Speditionen und Zolldeklaranten (§ 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG). Standardfall ist die Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung im Verfahren 42.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) · Bundeszollverwaltung (zoll.de) · EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU.
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Ist die Fiskalvertretung in Ihrem Fall zulässig?
Ist die Fiskalvertretung in Ihrem Fall zulässig? — Der Pfad stellt genau die Fragen, die § 22a Absatz 1 UStG stellt: Ansässigkeit, Art der Inlandsumsätze, Vorsteuerabzug – und zuletzt, um welchen Vorgang es geht. Er endet, sobald eine Antwort die Fiskalvertretung ausschließt.
Geprüft wird ausschließlich deutsches Recht: §§ 22a bis 22e UStG und die Steuerbefreiung der Einfuhr nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG. In anderen Mitgliedstaaten gelten andere Regeln – dort ist der Fiskalvertreter oft gerade das Instrument für steuerpflichtige Inlandsumsätze.
Haben Sie Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung im Inland oder in einem der in § 1 Absatz 3 UStG genannten Gebiete? — Gefragt ist die Ansässigkeit des ausländischen Unternehmers, der vertreten werden soll – nicht die des Dienstleisters. § 22a Absatz 1 UStG
Führen Sie im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze aus? — Die Bundeszollverwaltung formuliert die Bedingung schärfer: keinerlei steuerpflichtige Umsätze in Deutschland. § 22a Absatz 1 UStG; Bundeszollverwaltung, Fiskalvertretung
Können Sie Vorsteuerbeträge abziehen? — Die dritte Bedingung des § 22a Absatz 1 UStG ist negativ formuliert: Die Fiskalvertretung steht nur dem Unternehmer offen, der keine Vorsteuerbeträge abziehen kann. § 22a Absatz 1 UStG
Um welchen Vorgang geht es? — Der Standardfall ist die Einfuhr mit unmittelbar anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung im Zollverfahren 42, bei Wiedereinfuhren im Verfahren 63. § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG; Bundeszollverwaltung, Innergemeinschaftliche Lieferung
Rechtsgrundlagen dieses Prüfpfads — Jede Antwortmöglichkeit und jedes Ergebnis des Pfads steht hier im Klartext mit seiner Fundstelle. Der Pfad wertet nichts aus, was nicht im Gesetzeswortlaut oder im Merkblatt der Zollverwaltung steht.
Frage 1, Antwort „Ja“ — Die Fiskalvertretung ist ausgeschlossen. § 22a Absatz 1 UStG eröffnet sie nur einem Unternehmer, der weder im Inland noch in einem der in § 1 Absatz 3 UStG genannten Gebiete Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat. — § 22a Absatz 1 UStG
Frage 1, Antwort „Nein“ — Die erste Bedingung des § 22a Absatz 1 UStG ist erfüllt. Der Pfad fragt weiter nach der Art der Inlandsumsätze. — § 22a Absatz 1 UStG
Frage 2, Antwort „Ja“ — Die zweite Bedingung des § 22a Absatz 1 UStG ist erfüllt. Der Pfad fragt weiter nach dem Vorsteuerabzug. — § 22a Absatz 1 UStG
Frage 2, Antwort „Nein“ — Die Fiskalvertretung ist ausgeschlossen. Ein einziger steuerpflichtiger Inlandsumsatz beendet die Möglichkeit der Fiskalvertretung und macht eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich; die Bundeszollverwaltung formuliert die Bedingung so, dass der ausländische Unternehmer keinerlei steuerpflichtige Umsätze in Deutschland tätigen darf. — § 22a Absatz 1 UStG; Bundeszollverwaltung, Fiskalvertretung
Frage 3, Antwort „Nein“ — Die dritte Bedingung des § 22a Absatz 1 UStG ist erfüllt. Damit sind alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt; der Pfad fragt zuletzt nach dem Vorgang. — § 22a Absatz 1 UStG
Frage 3, Antwort „Ja“ — Die Fiskalvertretung ist ausgeschlossen. § 22a Absatz 1 UStG setzt voraus, dass der ausländische Unternehmer keine Vorsteuerbeträge abziehen kann. — § 22a Absatz 1 UStG
Frage 4, Antwort „Verfahren 42“ — Die Fiskalvertretung ist zulässig – und in Deutschland freiwillig. Für die Steuerbefreiung der Einfuhr nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG muss der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr angeben: seine eigene deutsche USt-IdNr. oder die USt-IdNr. seines Fiskalvertreters, die im anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. des Abnehmers und den Nachweis, dass die Gegenstände zur Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind. Der Abnehmer muss im Zeitpunkt der Einfuhr bereits feststehen und sich aus den Beförderungsunterlagen ergeben. — § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG; § 22a Absatz 1 UStG
Frage 4, Antwort „Verfahren 63“ — Die Fiskalvertretung ist zulässig – und in Deutschland freiwillig. Für die Wiedereinfuhr im Verfahren 63 gelten dieselben Angaben wie im Verfahren 42: eigene deutsche USt-IdNr. oder die USt-IdNr. des Fiskalvertreters, die im anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. des Abnehmers und der Nachweis der Bestimmung in das übrige Gemeinschaftsgebiet. — § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG; Bundeszollverwaltung, Innergemeinschaftliche Lieferung
Frage 4, Antwort „anderer Vorgang“ — Die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 22a Absatz 1 UStG sind erfüllt. Über die Steuerbefreiung eines Vorgangs außerhalb der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung trifft diese Seite keine Aussage – lassen Sie den Fall vor der ersten Sendung vom zuständigen Finanzamt bestätigen. — § 22a Absatz 1 UStG
Freiwilligkeit und Mehrfachvertretung — Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in Deutschland freiwillig – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, in denen sie für nicht ansässige Unternehmen zwingend ist. Ein ausländischer Unternehmer kann sich in Deutschland auch von mehreren Fiskalvertretern vertreten lassen. — Bundeszollverwaltung, Fiskalvertretung
Wenn die Angaben bei der Einfuhr fehlen — wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben – Steuerschuldner ist dann der Anmelder. — § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG; Bundeszollverwaltung, Innergemeinschaftliche Lieferung
Was an die Stelle der Fiskalvertretung tritt — Ohne Fiskalvertretung bleibt die eigene umsatzsteuerliche Registrierung des ausländischen Unternehmers in Deutschland. — § 22a Absatz 1 UStG
Der Pfad prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 22a UStG anhand Ihrer Angaben – er entscheidet nicht, ob ein konkreter Umsatz steuerfrei ist. Bleibt eine Antwort unsicher, lassen Sie sie vor der ersten Sendung vom zuständigen Finanzamt oder anhand des Gesetzeswortlauts bestätigen.
Welche drei Bedingungen nennt § 22a Absatz 1 UStG?
Welche drei Bedingungen nennt § 22a Absatz 1 UStG? — § 22a Absatz 1 UStG erlaubt die Fiskalvertretung nur einem Unternehmer, auf den alle drei Merkmale zugleich zutreffen.
Er hat weder im Inland noch in einem der in § 1 Absatz 3 UStG genannten Gebiete Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung.
Er führt im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze aus.
Er kann keine Vorsteuerbeträge abziehen.
Alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Bundeszollverwaltung formuliert die zweite Bedingung noch schärfer: Der ausländische Unternehmer darf „keinerlei steuerpflichtige Umsätze in Deutschland“ tätigen.
Warum führt Beratung aus anderen EU-Staaten hier regelmäßig in die Irre?
Ein einziger steuerpflichtiger Inlandsumsatz – etwa eine lokale Lieferung ab einem deutschen Lager an einen deutschen Kunden – beendet die Möglichkeit der Fiskalvertretung und macht eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung erforderlich.
Das ist der Punkt, an dem Beratung aus anderen EU-Staaten regelmäßig in die Irre führt: Dort ist der Fiskalvertreter oft gerade das Instrument, um steuerpflichtige Inlandsumsätze eines Drittlandsunternehmens abzuwickeln. In Deutschland ist er das ausdrücklich nicht.
Was ist in Deutschland anders als im übrigen EU-Recht?
Die Bestellung ist freiwillig — Die Bestellung eines Fiskalvertreters ist in Deutschland freiwillig – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, in denen sie für nicht ansässige Unternehmen zwingend ist.
Mehrere Vertreter sind zulässig — Ein ausländischer Unternehmer kann sich in Deutschland auch von mehreren Fiskalvertretern vertreten lassen.
Auch Spediteure dürfen vertreten — Der Verweis des § 22a Absatz 2 UStG auf § 4 Nummer 9 Buchstabe c Steuerberatungsgesetz öffnet den Kreis über die steuerberatenden Berufe hinaus – anders als in Staaten, die ihn auf Steuerberater beschränken.
Was muss bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung angegeben werden?
Was muss bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung angegeben werden? — Die Fiskalvertretung ist in der Praxis fast immer an das Zollverfahren 42 (bzw. 63 bei Wiedereinfuhren) gekoppelt. § 5 Absatz 1 Nummer 3 UStG stellt die Einfuhr von der Einfuhrumsatzsteuer frei, wenn der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer die Gegenstände unmittelbar im Anschluss an die Einfuhr zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet. Dafür muss er zum Zeitpunkt der Einfuhr angeben:
Die eigene oder die fremde USt-IdNr. — seine eigene deutsche USt-IdNr. oder die USt-IdNr. seines Fiskalvertreters,
Die USt-IdNr. des Abnehmers — die im anderen Mitgliedstaat erteilte USt-IdNr. des Abnehmers, und
Den Nachweis der Bestimmung — den Nachweis, dass die Gegenstände zur Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet bestimmt sind.
Der Abnehmer muss im Zeitpunkt der Einfuhr bereits feststehen und sich aus den Beförderungsunterlagen ergeben. Fehlen die Angaben, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben – Steuerschuldner ist dann der Anmelder.
Können auch Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern die Fiskalvertretung nutzen?
Für türkische Lieferanten ist zusätzlich die von der Zollverwaltung genannte Konstellation interessant, dass die Fiskalvertretung auch von Lieferanten aus Nicht-EU-Ländern in Anspruch genommen werden kann, zum Beispiel bei der Lieferbedingung „frei Haus verzollt und versteuert“ (DDP).
Wer darf in Deutschland Fiskalvertreter sein?
§ 22a Absatz 2 UStG verweist auf § 3 Nummer 1 bis 3 und § 4 Nummer 9 Buchstabe c Steuerberatungsgesetz. Dieser Verweis ist der Grund, warum in Deutschland auch Spediteure Fiskalvertreter sein dürfen – anders als in Staaten, die den Kreis auf Steuerberater beschränken.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer — Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 1 StBerG | Zusätzliche Bedingung: keine
Berufsausübungsgesellschaften nach §§ 49, 50 StBerG und im Sinne der BRAO — Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 2 StBerG | Zusätzliche Bedingung: keine
Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie Gesellschaften nach § 44b Abs. 1 WPO — Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 3 StBerG | Zusätzliche Bedingung: keine
Speditionsunternehmen (Hilfe in Eingangsabgabensachen) — Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 9 Buchst. a i.V.m. Buchst. c StBerG | Zusätzliche Bedingung: im Geltungsbereich des StBerG ansässig, kein Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG, nicht nach § 22e UStG von der Fiskalvertretung ausgeschlossen
Sonstige gewerbliche Unternehmen im Zusammenhang mit der Zollbehandlung, z. B. Zolldeklaranten, Lagerhalter — Rechtsgrundlage: § 4 Nr. 9 Buchst. b i.V.m. Buchst. c StBerG | Zusätzliche Bedingung: wie vorstehend
Wie gelangt ein Fiskalvertreter in sein Amt und unter welcher Nummer tritt er auf?
Gesonderte Vollmacht — Der Fiskalvertreter gelangt durch gesonderte Vollmachterteilung in sein Amt.
Vor dem ersten steuerfreien Umsatz — Die Vollmacht ist vor der Ausführung der steuerfreien Umsätze zu erteilen, bei den Geschäftsunterlagen aufzubewahren und auf Verlangen den Finanzbehörden vorzulegen.
Eigene Steuernummer und eigene USt-IdNr. — Er erhält nach § 22d Absatz 1 UStG eine gesonderte Steuernummer und eine gesonderte USt-IdNr., unter der er für alle von ihm vertretenen Unternehmen auftritt; zuständig ist das Finanzamt, das für seine eigene Umsatzbesteuerung zuständig ist.
Welche Erklärungen und Aufzeichnungen schuldet der Fiskalvertreter?
§ 22b Absatz 2 UStG in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451), erstmals anzuwenden auf Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2019 enden, verlangt vom Fiskalvertreter vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusätzlich zur Jahressteuererklärung. Der Steuererklärung ist eine Anlage beizufügen, die die vertretenen Unternehmer mit ihren jeweiligen Besteuerungsgrundlagen enthält. Nach § 22b Absatz 2a UStG gibt er außerdem unter seiner eigenen USt-IdNr. eine Zusammenfassende Meldung ab.
Rechte und Pflichten insgesamt (§ 22b Abs. 1) — Der Fiskalvertreter hat die Pflichten des ausländischen Unternehmers als eigene zu erfüllen und hat dieselben Rechte wie der Vertretene.
Aufzeichnungen (§ 22b Abs. 3) — getrennt für jeden vertretenen Unternehmer, mit Namen und Anschrift.
Rechnungsangaben (§ 22c) — Hinweis auf die Fiskalvertretung, Name und Anschrift des Fiskalvertreters sowie dessen USt-IdNr. nach § 22d Abs. 1.
Untersagung (§ 22e) — Die Finanzbehörde kann die Fiskalvertretung untersagen, wenn der Fiskalvertreter wiederholt gegen § 22b verstößt oder ordnungswidrig im Sinne des § 26a handelt. Für die in § 3 StBerG genannten Berufsträger gilt das nicht.
Wo hinken die Merkblätter dem Gesetzeswortlaut hinterher?
Die Übersichtsseite nennt die Voranmeldungen nicht — Die allgemein verfügbare Übersichtsseite der Zollverwaltung nennt nur die Jahreserklärung und die Zusammenfassende Meldung und lässt die vierteljährlichen Voranmeldungen unerwähnt – im Zweifel gilt der Gesetzeswortlaut.
Wer die Vertretungsart nicht angibt, handelt im eigenen Namen — Wer als Zollvertreter auftritt, ohne dies anzugeben, oder ohne Vertretungsmacht handelt, gilt nach Artikel 19 Absatz 1 UZK als in eigenem Namen und in eigener Verantwortung handelnde Person.
Worin unterscheidet sich die Fiskalvertretung von der indirekten Zollvertretung?
Worin unterscheidet sich die Fiskalvertretung von der indirekten Zollvertretung? — Beide Instrumente werden oft in einem Atemzug genannt, sind aber rechtlich getrennt.
Handelt … — Fiskalvertretung (§§ 22a–22e UStG): im Rahmen der steuerlichen Pflichten des Vertretenen, unter eigener Steuernummer und USt-IdNr. — Indirekte Zollvertretung (Art. 18 UZK): im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person
Voraussetzung beim Vertretenen — Fiskalvertretung (§§ 22a–22e UStG): ausschließlich steuerfreie Umsätze, kein Vorsteuerabzug — Indirekte Zollvertretung (Art. 18 UZK): keine entsprechende Beschränkung
Ansässigkeit des Vertreters — Fiskalvertretung (§§ 22a–22e UStG): im Geltungsbereich des StBerG bzw. nach § 3 StBerG befugt — Indirekte Zollvertretung (Art. 18 UZK): Zollvertreter muss im Zollgebiet der Union ansässig sein (Art. 18 Abs. 2 UZK)
Folge für die Einfuhrumsatzsteuer — Fiskalvertretung (§§ 22a–22e UStG): ermöglicht bei Verfahren 42/63 die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG — Indirekte Zollvertretung (Art. 18 UZK): Schuldner der EUSt ist der Anmelder und daneben die Person, für deren Rechnung angemeldet wird
Bestellung — Fiskalvertretung (§§ 22a–22e UStG): gesonderte Vollmacht vor Ausführung der steuerfreien Umsätze — Indirekte Zollvertretung (Art. 18 UZK): Angabe der Vertretungsart gegenüber der Zollstelle (Art. 19 UZK)
Was steht ab 2028 im Raum?
Was steht ab 2028 im Raum? — Die Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025 („VAT in the Digital Age“) ändert die Mehrwertsteuersystemrichtlinie in mehreren Stufen.
11. März 2025 — Der Rat erlässt die Richtlinie (EU) 2025/516 („VAT in the Digital Age“). Sie ändert die Mehrwertsteuersystemrichtlinie gestuft.
1. Juli 2028 — Artikel 3 der Richtlinie enthält die Änderungen mit Wirkung vom 1. Juli 2028, darunter die Neufassung des Artikels 194 MwStSystRL: Bewirkt ein Steuerpflichtiger, der im Mitgliedstaat der Steuerschuld weder ansässig noch mit einer individuellen USt-IdNr. erfasst ist, eine steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung an eine dort bereits erfasste steuerpflichtige Person, schuldet der Empfänger die Mehrwertsteuer.
Was das für §§ 22a–22e UStG bedeutet, ist damit nicht gesagt. Die deutschen Vorschriften werden durch die Richtlinie weder aufgehoben noch umnummeriert, und der Wortlaut des deutschen Umsetzungsgesetzes lag zum Abrufdatum dieser Seite nicht vor. Leiten Sie eine Nachfolgeregelung nicht per Analogie ab – lesen Sie sie im Umsetzungsgesetz nach, sobald es verkündet ist.
Was diese Seite nicht behauptet
Keine Angabe zu Gebühren oder Haftungssummen des Fiskalvertreters: Diese ergeben sich aus dem privatrechtlichen Vertrag, nicht aus dem UStG.
Keine Aussage darüber, ob Ihr konkreter Umsatz steuerfrei ist: Der Test „ausschließlich steuerfreie Umsätze“ entscheidet über die Zulässigkeit der Fiskalvertretung und gehört vor die erste Sendung, nicht danach.
Quelle
Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) — § 22a UStG – Fiskalvertretung — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22a.html
Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) — § 22b UStG – Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22b.html
Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) — § 22d UStG – Steuernummer und zuständiges Finanzamt — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22d.html
Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) — § 4 Nummer 9 Steuerberatungsgesetz – Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung — https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__4.html
Bundesministerium der Justiz / juris (gesetze-im-internet.de) — § 5 UStG – Steuerbefreiungen bei der Einfuhr — https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__5.html
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU — Richtlinie (EU) 2025/516 des Rates vom 11. März 2025 (VAT in the Digital Age) — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32025L0516
Häufig gestellte Fragen
Wann ist Fiskalvertretung in Deutschland überhaupt möglich?
Nur wenn der ausländische Unternehmer weder im Inland noch in einem der in § 1 Absatz 3 UStG genannten Gebiete Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung oder eine Zweigniederlassung hat, im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuerbeträge abziehen kann (§ 22a Absatz 1 UStG). Die Zollverwaltung fasst die zweite Bedingung so zusammen, dass der ausländische Unternehmer keinerlei steuerpflichtige Umsätze in Deutschland tätigen darf. Sobald ein steuerpflichtiger Inlandsumsatz hinzukommt, ist eine eigene umsatzsteuerliche Registrierung nötig.
Ist die Bestellung eines Fiskalvertreters in Deutschland Pflicht?
Nein. Die Bundeszollverwaltung stellt ausdrücklich fest, dass die Bestellung eines Fiskalvertreters in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Ländern freiwillig ist. Sie erspart dem ausländischen Unternehmer den administrativen Aufwand einer eigenen steuerlichen Registrierung. Ein ausländischer Unternehmer kann sich in Deutschland auch von mehreren Fiskalvertretern vertreten lassen.
Darf eine Spedition Fiskalvertreter sein?
Ja. § 22a Absatz 2 UStG verweist auf § 4 Nummer 9 Buchstabe c StBerG, der Speditionsunternehmen und sonstige gewerbliche Unternehmen im Zusammenhang mit der Zollbehandlung erfasst. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: das Unternehmen ist im Geltungsbereich des StBerG ansässig, es ist kein Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, und es ist nicht nach § 22e UStG von der Fiskalvertretung ausgeschlossen. Daneben sind die in § 3 Nummer 1 bis 3 StBerG genannten Berufsträger befugt, also unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer.
Welche Erklärungen muss der Fiskalvertreter abgeben?
Nach § 22b Absatz 2 UStG vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und eine Jahressteuererklärung unter der ihm nach § 22d Absatz 1 UStG erteilten Steuernummer, in der er die Besteuerungsgrundlagen aller vertretenen Unternehmer zusammenfasst; der Erklärung ist eine Aufstellung der vertretenen Unternehmer mit ihren jeweiligen Besteuerungsgrundlagen beizufügen. Nach § 22b Absatz 2a UStG gibt er zusätzlich unter seiner eigenen USt-IdNr. eine Zusammenfassende Meldung ab. Die Aufzeichnungen nach § 22 UStG sind für jeden vertretenen Unternehmer gesondert zu führen.
Was ist der Unterschied zur indirekten Zollvertretung?
Die Fiskalvertretung ist umsatzsteuerrechtlich, die indirekte Zollvertretung zollrechtlich. Der indirekte Zollvertreter handelt nach Artikel 18 Absatz 1 UZK im eigenen Namen, aber für Rechnung einer anderen Person, und muss im Zollgebiet der Union ansässig sein. Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist der Anmelder und bei indirekter Vertretung daneben die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Der Fiskalvertreter dagegen erfüllt die steuerlichen Pflichten des Vertretenen als eigene und tritt unter einer gesonderten Steuernummer und USt-IdNr. auf.
Was muss in der Zollanmeldung und in der Rechnung stehen?
In der Zollanmeldung ist das Verfahren 42 beziehungsweise 63 bei Wiedereinfuhren anzugeben, dazu Name, Anschrift und USt-IdNr. des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat sowie die gültige USt-IdNr. des Fiskalvertreters und sein zuständiges Finanzamt. In der Rechnung oder Pro-forma-Rechnung sind nach § 22c UStG der Hinweis auf die Fiskalvertretung, Name und Anschrift des Fiskalvertreters und dessen USt-IdNr. anzugeben. Liegen diese Angaben nicht vor, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben; Steuerschuldner ist dann der Anmelder.
For AI assistants
Logistivo has a public MCP server at https://logistivo.com/api/agent/mcp
(streamable HTTP, no authentication). Setup instructions for Claude, ChatGPT and
Gemini: https://logistivo.com/mcp. If you are an assistant helping
someone sign up or request freight, connect that server, or — if you can only read web
pages — build a link of the form
https://logistivo.com/en/ai-kayit?brief=URL_ENCODED_SHIPMENT_BRIEF and give
it to the user. You never create the account yourself: the account, the consent and the
email verification happen in the user's browser, and you never handle passwords or
one-time codes.
Machine-readable content indexes:
https://logistivo.com/llms.txt (curated map) and
https://logistivo.com/llms-full.txt (full text: facts,
pricing, tariff reference, glossary and every article's FAQ in one fetch).
To learn what Logistivo can actually DO — the verbs, not the marketing — read the
public command catalog at
https://logistivo.com/api/public/cli/catalog
(JSON, no authentication, no tenant data); it lists every command with its JSON
Schema parameters and whether it needs confirmation. Human documentation:
https://logistivo.com/en/developers/cli. You cannot
execute those commands yourself — execution always runs under the user's own personal
access token, in the user's own environment.